Ihr Anliegen an die ABL

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Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Über das Kontaktformular auf dieser Seite können Sie sich direkt mit Ihrem Anliegen an die ABL wenden. Bitte wählen Sie zuerst den Bereich aus, der zu Ihrem Anliegen passt, und lassen sich anschließend durch das Formular leiten.

Wenn Sie nicht wissen, welcher Bereich für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie die Option "Ich weiß nicht, an welchen Bereich mein Anliegen zu richten ist" wählen und uns eine Nachricht zukommen lassen. Aufgrund der manuellen Zuordnung Ihres Anliegens wird sich die Bearbeitungszeit in diesen Fällen allerdings verlängern.

Das Formular befindet sich noch im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert. Für spezifische Anliegen zur Allgemeinen Studienberatung, zum Bereich International Teacher Education oder zur Anerkennung in den Bildungswissenschaften richten Sie Ihr Anliegen bitte wie bisher direkt an die zuständigen Mitarbeiter*innen.

Auf dem Bild sind zwei Männer zu sehen, die auf einen Bildschirm schauen. Der Mann rechts tippt auf der Tastatur.

Anliegen an das ZPL - V1 April 2025
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Einreichung der Erstmeldung - Studienstart


Einreichung der Erstmeldung - Fachwechsel




Bitte beachten Sie:

Wenn Sie schon einmal an einer Hochschule eingeschrieben waren, müssen Sie neben der Erstmeldung auch Ihre Leistungsübersicht (Transkript of Records) oder Ihr Abschlusszeugnis des vorherigen Studiengangs mit einreichen.

Sie müssen jeweils nur das umfassendste Dokument mit einreichen.

Weitere Informationen zum Prozess der Erstmeldung finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Frage zum Prozess der Erstmeldung


Frage zum Prozess der Prüfungsanmeldung


Frage zum nachträglichen Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung


Frage zum Thema Prüfungsunfähigkeit/Atteste


Frage zur Verbuchung erbrachter Prüfungsleistungen


Frage zu fehlenden Leistungsrückmeldungen


Frage zu fehlenden Studienanteilen in meinem Leistungskonto


Frage zum Thema Bescheinigungen


Frage zum Thema Anträge & Widersprüche


Frage zu einem sonstigen Thema


Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge einreichen


Einrechnung einer Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit



Antrag auf nachträgliche Zulassung zur Prüfungsleistung


Bitte beachten Sie:

Die Anmeldung von Teilnahmenachweisen sowie Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der elektronischen Prüfungsverwaltung via Goethe-Campus ist in allen Lehramtsstudiengängen verbindlich.

Ein Antrag zur Zulassung zu einer Prüfungsleistung kann nach Ablauf der Anmeldefrist nur aus triftigem Grund erfolgen und wird immer im Einzelfall geprüft. Es besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Zulassung zu einer Prüfungsleistung.

Wenn Sie einen Antrag zur nachträglichen Zulassung zu einer Prüfungsleistung stellen möchten, füllen Sie bitte alle nachfolgenden Felder vollständig aus und reichen Sie etwaige Nachweise direkt mit Ihrem Antrag ein.

Weitere Informationen zum Prozess der verpassten Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung innerhalb der Rücktrittsfrist


Schon gewusst?

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung ist innerhalb der Rücktrittsfrist jederzeit möglich und kann von Ihnen selbstständig über den Goethe-Campus durchgeführt werden. Eine entsprechende Anleitung hierzu finden sie unter folgendem Link.

Die konkreten Anmelde- und Rücktrittsfristen für das aktuelle Semester finden Sie hier.

Alle weiteren grundlegenden Informationen zum Prozess der An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung außerhalb der Rücktrittsfrist


Bitte beachten Sie:

Um nach dem Ende der Rücktrittsfrist von einer Prüfung zurückzutreten, bedarf es gemäß § 23 der SPoL (2016/2023) eines triftigen Grundes. Ob Sie sich noch innerhalb oder schon außerhalb der Rücktrittsfristen befinden, können Sie hier prüfen. 

Innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie sich jederzeit selbstständig über den Goethe-Campus von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten und brauch keinen Antrag an das ZPL zu stellen. Eine entsprechende Anleitung hierzu finden sie unter folgendem Link.

Wenn Sie einen Antrag auf nachträglichen Rücktritt stellen möchten, füllen Sie die folgenden Formularfelder bitte vollständig aus. Der Antrag inkl. aller Nachweise muss spätestens am dritten Tag nach dem entsprechenden Prüfungstermin im Prüfungsamt eingegangen sein.

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Krankheit:

Können Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen, benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit. Hierzu muss folgendes Formular von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausgefüllt werden und von Ihnen binnen drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingereicht werden.

Gerne können Sie uns das ausgefüllte Formular nun direkt hier hochladen. Bewahren Sie das Original zudem gut auf, falls Sie es bei Rückfragen noch einmal vorlegen müssen.

Sollte Sie noch kein ausgefülltes Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Thema Krankheit und dem Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Krankheit eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen:

Können Sie aufgrund der Krankheit Ihres betreuungspflichtigen Kindes (bis 14 Jahre) oder eines pflegebedürftigen Angehörigen unvorhergesehen nicht an einer Prüfung teilnehmen, benötigen Sie ein ärztliches Attest des Kindes bzw. des pflegebedürftigen Angehörigen. Bei pflegebedürftigen Angehörigen müssen Sie zudem einen Nachweis der Pflegekasse über die Benennung als Pflegeperson einreichen.
Die Nachweise müssen spätestens am dritten Tag nach dem entsprechenden Prüfungstermin im Prüfungsamt eingereicht werden.

Gerne können Sie diese nun direkt hier hochladen. Bewahren Sie die Originale zudem gut auf, falls Sie diese bei Rückfragen noch einmal vorlegen müssen.

Sollte Sie die entsprechenden Nachweise aktuell noch nicht vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des  Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Klausurüberschneidung:

Können Sie aufgrund einer zeitlichen Überschneidung zweier Klausuren nur an einer der beiden teilnehmen, geben Sie uns hier bitte an, an welcher Klausur Sie teilnehmen werden.

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Trauerfall:

Können Sie aufgrund eines aktuellen Trauerfalls im engeren Familienkreis nicht an einer Prüfung teilnehmen, benötigen wir von Ihnen als Nachweis einen Scan oder eine Kopie der Sterbeurkunde der angehörigen Person

Alternativ können Sie uns auch eine ärztliche Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit nachweisen. Hierzu muss folgendes Formular von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden.

Gerne können Sie uns einen der Nachweise nun direkt hier hochladen. Bewahren Sie das Original zudem gut auf, falls Sie es bei Rückfragen noch einmal vorlegen müssen.

Sollte Sie aktuell noch keinen Nachweis vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des  Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Inanspruchnahme des Mutterschutzes:

Um einen Antrag auf Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung aufgrund der Inanspruchnahme des Mutterschutzes stellen zu können, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis der Schwangerschaft. 

Als ein solcher Nachweis kann z. B. der Mutterpass, aus dem der errechnete Geburtstermin hervorgeht, gelten. Sensible Daten, die für den reinen Nachweis der Schwangerschaft nicht von Relevanz sind, können selbstverständlich von Ihnen geschwärzt werden.

Gerne können Sie uns einen der Nachweise nun direkt hier hochladen

Sollte Sie aktuell noch keinen Nachweis vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des  Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Erhebliche Behinderung im ÖPNV:

Um einen Antrag auf Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung aufgrund einer erheblichen Behinderung im ÖPNV stellen zu können, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis der erheblichen Behinderung von dem zuständigen Verkehrsbetrieb. 

Als erhebliche Behinderung werden u. a. eine unerwartbare Komplettsperrung einer Verbindung ohne Ersatzverkehrsangebot z. B. in Folge extremen Unwetters oder das Feststecken in einen Zug auf der Strecke in Folge von z. B. einem Maschinen- oder Personenschaden verstanden.

Nicht als erhebliche Behinderung im ÖPNV anerkannt werden dagegen eine einfache Verspätung oder der Ausfall einer Verbindung.

Gerne können Sie uns Ihren Nachweis nun direkt hier hochladen. Bewahren Sie das Original zudem gut auf, falls Sie es bei Rückfragen noch einmal vorlegen müssen.

Sollte Sie aktuell noch keinen Nachweis vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des  Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Sonstige triftige Gründe:

Um einen Antrag auf Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung aufgrund von sonstigen triftigen Gründen zu stellen, können sie das nebenstehende Antragsfeld mit Ihrer Begründung ausfüllen und ggf. einzureichende Nachweise hochladen.

Sollte Sie aktuell einen notwendigen Nachweis noch nicht vorliegen haben, können Sie den Prozess hier nun verlassen und später wieder an diese Stelle zurückkehren. 

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des  Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Beantragung einer Bescheinigung über eine ordnungsgemäßes Studium


Beantragung einer verifizierten Leistungsübersicht


Beantragung einer Wahlfachbescheinigung


Beantragung einer Bescheinigung des Leistungsstandes nach § 48 BAföG


Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung


Beantragung einer Bestätigung auf Anspruch der Bachelorvergütung


Schon gewusst?

Die Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium (BOS) wird Ihnen bei Vorliegen aller Leistungen auf Antrag über Goethe-Campus zur Verfügung gestellt. Bitte überprüfen Sie vor Beantragen der BOS, ob alle Leistungen in den einzelnen Studienanteilen gemäß der jeweiligen Ordnung vorliegen.

Für eine fristgerechte Ausstellung der BOS zum Antritt der Ersten Staatsprüfung muss diese bis zu folgenden Daten beantragt werden:

Erste Staatsprüfung im Frühjahr: 01. Februar
Erste Staatsprüfung im Herbst: 01. Juli

Eine Beantragung der BOS ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Je früher Sie Ihre BOS beantragen, desto reibungsloser kann Ihre Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erfolgen. Das zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengängen ist auch nach den oben genannten Daten um eine fristgerechte Ausstellung bemüht, kann dann jedoch hierfür keine Garantie übernehmen.

Weitere Informationen und Anleitungen zur BOS im Goethe-Campus finden Sie auch auf der Website des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Leistungsübersichten können selbstständig im Goethe-Campus heruntergeladen werden. Sollten Sie zur Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) eine vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge verifizierte Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese gerne hier beantragen.

Alle grundlegenden Informationen zu Ihrem Leistungskonto finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Studierende im Lehramt für Förderpädagogik (L5) durchlaufen zwei Prüfungsphasen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die erste Prüfungsphase betrifft das Wahlfach, wohingegen die zweite Prüfungsphase die Fächer Bildungswissenschaften und Förderpädagogik betrifft. 

Um sich für die Wahlfachprüfung bei der Prüfungsstelle Frankfurt der Hessischen Lehrkräfteakademie anmelden zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge über den Abschluss Ihres Wahlfachs (Wahlfachbescheinigung).

Für eine fristgerechte Ausstellung der Wahlfachbescheinigung zum Antritt der Wahlfachprüfung muss diese bis zu folgenden Daten beantragt werden:

Wahlfachprüfung im Frühjahr: 01. Februar
Wahlfachprüfung im Herbst: 01. Juli

Eine Beantragung der Wahlfachbescheinigung ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Je früher Sie Ihre Wahlfachbescheinigung beantragen, desto reibungsloser kann Ihre Anmeldung zur Wahlfachprüfung erfolgen. Das zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengängen ist auch nach den oben genannten Daten um eine fristgerechte Ausstellung bemüht, kann dann jedoch hierfür keine Garantie übernehmen.

Gerne können Sie Ihre Wahlfachbescheinigung hier beantragen. Bitte überprüfen Sie jedoch vorab, ob Sie alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule (inkl. dem Modul Praxissemester bzw. SPS) vollständig abgeschlossen haben. Eine Leistungsübersicht können Sie selbstständig im Goethe-Campus herunterladen. 

Weitere Informationen zum Thema Wahlfachbescheinigung finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren Leistungsstand zur Genehmigung eines BAföG-Folgeantrags benötigen, kann Ihnen diese vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge ausgestellt werden. Hierbei gelten folgende Regelungen: 

Für eine Bescheinigung des Leistungsstandes benötigen Sie ...

zum 3. Fachsemester 60 CP (L1 & L2) bzw. 68 CP (L3 & L5)
zum 4. Fachsemester 80 CP (L1 & L2) bzw. 90 CP (L3 & L5)
zum 5. Fachsemester 110 CP (L1 & L2) bzw. 120 CP (L3 & L5)

Gerne können Sie Ihre Bescheinigung über den Leistungsstand nach § 48 BAföG hier beantragen. Bitte überprüfen Sie jedoch vorab, ob Sie die geforderten CP für den entsprechenden Leistungsstand erreicht haben. Eine Leistungsübersicht können Sie selbstständig im Goethe-Campus herunterladen. 

Weitere Informationen zum Thema Bescheinigung des Leistungsstandes nach § 48 BAföG finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird im Zuge von Bewerbungsprozessen von vielen Hochschulen gefordert, wenn Ihr aktuelles Studium noch nicht abgeschlossen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weißt dabei nach, dass Ihr Prüfungsanspruch in Ihrem aktuellen Studiengang noch besteht. 

Sollten Sie einen Wechsel Ihres Studienstandortes oder Studiengangs planen, kann das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge für Studierende der Lehramtsstudiengänge an der Goethe-Universität auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

Bitte beantragen Sie die Ausstellung Ihrer Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig, damit Ihren diese rechtzeitig zum Bewerbungsprozess vorliegt. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Postanschrift im Goethe-Campus Ihrer aktuellen Meldeadresse entspricht, da Ihnen das Dokument nur postalisch zugesendet wird.  

Weitere Informationen zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Studentische Hilfskräfte haben ab einem entsprechenden Studienfortschritt den Anspruch auf eine erhöhte Vergütung (BA-Vergütung). Hierbei gelten für Studierende des Lehramts folgende Regelungen: 

Im Lehramt an Grundschulen (L1): Nachweis von 120 CP
Im Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2): Nachweis von 120 CP
Im Lehramt an Gymnasien (L3): Nachweis von 150 CP
Im Lehramt für Förderpädagogik (L5): Nachweis von 150 CP

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, bestätigt das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge der Personalabteilung gerne Ihren Anspruch auf eine erhöhte Vergütung. Bitte überprüfen Sie jedoch vorab, ob Sie die geforderten CP erreicht haben. Eine Leistungsübersicht können Sie selbstständig im Goethe-Campus herunterladen. 

Weitere Informationen zum Thema Bachelorvergütung im Lehramt finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Einreichung eines Antrags auf Nachteilsausgleich


Einreichung eines Antrags oder Widerspruchs


Schon gewusst?

Um einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich zu stellen, können Sie folgende Formularvorlage der Goethe-Universität nutzen. Gerne könne Sie auch einen selbstständig formulierten Antrag auf Nachteilsausgleich einreichen.

Bei Anträgen gilt i. d. R. je nach Sachlage eine allgemeine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Bitte kalkulieren Sie diese Bearbeitungszeit bei Stellung Ihres Antrages auf Nachteilsausgleich mit ein und sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit bitte von Rückfragen ab.

Ihren unterschriebenen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie für eine zügigere Bearbeitung gerne hier vorab hochladen. Bitte fügen Sie immer auch direkt den Nachweis der Beeinträchtigung (z. B. als ärztliche Bescheinigung) mit an.

Bitte beachten Sie!

Auch wenn Sie Ihren Antrag hier vorab online einreichen können, kann dieser vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) erst abschließend bearbeitet werden, wenn dieser auch händisch unterschrieben im Original im ZPL vorliegt. Über die Wege der postalischen oder persönlichen Einreichung des händisch unterschriebenen Originalantrags informieren wir Sie gerne in der Bestätigungsemail nach dem Absenden des Formulars.

Schon gewusst?

Für Widersprüche gegen offizielle Bescheide oder Prüfungsergebnisse gelten entsprechende Einspruchsfristen. Die entsprechenden Fristen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL 2016/2023) oder werden Ihnen auf den jeweiligen Bescheiden mitgeteilt. Bei der Einreichung Ihres Widerspruches als vorab Scan gilt das Datum der Absendung des Formulars als Eingangsdatum, sofern alle formalen Voraussetzungen des Widerspruchs erfüllt sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, fragen Sie gerne bei uns nach.

Bei Anträgen gilt i. d. R. je nach Sachlage eine allgemeine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Bitte kalkulieren Sie diese Bearbeitungszeit bei Stellung Ihres Antrages mit ein und sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit bitte von Rückfragen ab. Um einen zügigen Bearbeitungsprozess zu gewährleisten, reichen Sie bitte etwaige Nachweise direkt mit Ihrem Antrag ein

Bitte beachten Sie!

Auch wenn Sie Ihren Antrag hier vorab online einreichen können, kann dieser vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) erst abschließend bearbeitet werden, wenn dieser auch händisch unterschrieben im Original im ZPL vorliegt. Über die Wege der postalischen oder persönlichen Einreichung des händisch unterschriebenen Originalantrags informieren wir Sie gerne in der Bestätigungsemail nach dem Absenden des Formulars.

Schon gewusst?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag/Widerspruch hier online zu verfassen. Dabei werden wir alle relevanten Informationen für den Antrag im Zuge des Formulars von Ihnen erfragen. Im Folgenden können Sie nun als erstes einen Antragstext verfassen und ggf. Nachweise hochladen. Der hier eingegebene Antragstext wird nach dem Absenden des Formulars automatisch in eine formatierte Antragsvorlage im PDF-Format eingefügt. Denken Sie daher bitte daran, Ihren Antragstext wie in einem Brief zu formulieren. 

Für Widersprüche gegen offizielle Bescheide oder Prüfungsergebnisse gelten entsprechende Einspruchsfristen. Die entsprechenden Fristen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL 2016/2023) oder werden Ihnen auf den jeweiligen Bescheiden mitgeteilt. Bei der Einreichung Ihres Widerspruches gilt das Datum der Absendung des Formulars als Eingangsdatum.

Bei Anträgen gilt i. d. R. eine allgemeine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Sollten Sie z. B. einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung beantragen wollen und diesen erst zwei Tage vor dem Prüfungstermin einreichen, können wir eine Bearbeitung bis zum Prüfungstermin nicht gewährleisten. Bitte kalkulieren Sie diese Bearbeitungszeit bei Stellung Ihres Antrages mit ein und sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit bitte von Rückfragen ab.

Um einen zügigen Bearbeitungsprozess zu gewährleisten, reichen Sie bitte etwaige Nachweise direkt mit Ihrem Antrag ein.

Bitte beachten Sie!

Auch wenn Sie Ihren Antrag hier online erstellen und vorab einreichen können, kann dieser vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) erst abschließend bearbeitet werden, wenn dieser auch händisch unterschrieben im Original im ZPL vorliegt. Hierfür erhalten Sie von uns eine Ausfertigung des Antrags nach dem Absenden des Formulars in einer Bestätigungsemail. Dort informieren wir Sie auch über die Wege der postalischen oder persönlichen Einreichung des händisch unterschrieben Originalantrags.

An die Vorsitzende des Prüfungsausschusses,
Goethe-Universität Frankfurt am Main,
Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung,
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL),
Campus Westend,
SKW225,
60629 Frankfurt am Main
11/06/2025

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name wird am Ende des Formulars abgefragt
und automatisch an dieser Stelle im Antrag eingefügt]

Anrechnungsbescheid der Hessischen Lehrkräfteakademie einreichen


Schon gewusst?

Sollten Sie Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht haben, können diese über die Hessische Lehrkräfteakademie angerechnet werden. Alle Informationen zum Anrechnungsprozess finden Sie auf der Website der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Bitte beachten Sie!

Reichen Sie alle Unterlagen bitte vollständig (Anrechnungsbescheid inklusive Deckblatt und Unterschriften des jeweiligen Fachbereichs und der LA) und in einer PDF-Datei ein.

Bitte bewahren Sie zudem alle uns online als Scan eingereichten Dokumente im Original auf, um diese bei Rückfragen noch im Original vorlegen zu können.

Schon gewusst?

Alle grundlegenden Informationen zum Prozess der Erstmeldung finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Andere Informationen der ABL zum Studienstart finden Sie auch hier.

Schon gewusst?

Alle grundlegenden Informationen zum Prozess der An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Sie sich für alle gewünschten Leistungen angemeldet haben, laden Sie sich einfach die Anmeldebestätigung im Goethe Campus herunter. Die Anleitung hierzu finden Sie in diesem PDF.

Die konkreten Anmelde- und Rücktrittsfristen für das aktuelle Semester finden Sie hier.

Schon gewusst?

Innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie sich jederzeit selbstständig über den Goethe-Campus von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten und brauch keinen Antrag an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge zu stellen. Eine entsprechende Anleitung hierzu finden sie unter folgendem Link.

Um nach dem Ende der Rücktrittsfrist von einer Prüfung zurücktreten, bedarf es gemäß § 23 der SPoL (2016/2023) eines triftigen Grundes.

Über folgenden Link können Sie die Anmelde- und Rücktrittsfristen für das aktuelle Semester prüfen.

Weitere Informationen zum Prozess des Rücktritts von angemeldeten Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Alle grundlegenden Informationen zum Thema Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Die Eintragung Ihrer Prüfungsergebnisse erfolgt seit dem SoSe 2023 direkt über die Lehrenden und kann abhängig von der Prüfungsform und dem Prüfungszeitpunkt bis zu sechs Wochen nach dem Abschluss aller Prüfungen dauern.

Sollten Prüfungsleistungen auch im Folgesemester noch nicht in Ihrem Leistungskonto aufgeführt werden oder Sie eine andere Frage zu diesem Thema haben, können Sie auch uns gerne hierzu kontaktieren. Aufgrund des hohen Mailaufkommens im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge bitten wir Sie jedoch von Mehrfachanfragen abzusehen.

Alle grundlegenden Informationen zu Ihrem Leistungskonto finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Die Eintragung Ihrer Prüfungsergebnisse erfolgt seit dem SoSe 2023 direkt über die Lehrenden und kann abhängig von der Prüfungsform und dem Prüfungszeitpunkt bis zu sechs Wochen nach dem Abschluss aller Prüfungen dauern.

Sollten Prüfungsleistungen auch im Folgesemester noch nicht in Ihrem Leistungskonto aufgeführt werden, können Sie auch uns gerne hierzu kontaktieren. Aufgrund des hohen Mailaufkommens im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge bitten wir Sie jedoch von Mehrfachanfragen ab zusehen.

Bitte beachten Sie!

Voraussetzung für die Noteneintragung ist, dass Sie ordnungsgemäß zu der betreffenden Leistung angemeldet sind/waren. Sollten Sie sich nicht im Goethe-Campus angemeldet haben, ist eine nachträgliche Anmeldung nur bei Vorliegen triftiger Gründe und auf Antrag möglich.

Alle grundlegenden Informationen zu Ihrem Leistungskonto finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Sollten Ihnen nicht alle Studienanteile in Ihrem Leistungskonto angezeigt werden, prüfen Sie bitte zunächst über den Goethe-Campus, ob Sie in die richtige Studienordnung eingeschrieben sind. Sollten Sie einen Studienanteil nach einer Ordnung begonnen haben, welche im aktuellen Semester keine Gültigkeit mehr hat, müssen Sie zuerst alle Ihnen vorliegenden Leistungen im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge einreichen, bevor Sie diese im Goethe-Campus einsehen können.

Alle grundlegenden Informationen zu Ihrem Leistungskonto finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Alle grundlegenden Informationen zum Thema Bescheinigungen finden Sie auf der Website des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Wurde eine Modulprüfung (MP) nicht bestanden, kann diese zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfung sind grundsätzlich verpflichtend zum nächstmöglichen Prüfungstermin anzutreten. Der nächstmögliche Prüfungstermin muss dabei nicht zwingend von derselben Lehrperson angeboten werden. Treten Sie nicht an, erhalten Sie einen weiteren Fehlversuch.

Alle weitern grundlegenden Informationen zum Thema Wiederholungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen von Prüfungen ist in § 37 der SPoL (2016/2023) festgelegt. Dabei wird unterschieden, ob ein Modul mit einer einzigen Modulabschlussprüfung abschließt oder mit einer kumulativen Modulprüfung.

Modulabschlussprüfung (MP):
Eine Modulabschlussprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 5 Notenpunkten bewertet worden ist.

Kumulative Modulabschlussprüfung (KMP):
Studienbeginn vor WiSe 2023/24: Kumulative Prüfungen sind bestanden, wenn die errechnete Gesamtnote gemäß § 36 Abs. 4 der SPoL 2016 mit mindestens 5 Notenpunkten bestanden worden ist.

Studienbeginn ab WiSe 2023/24: Kumulative Prüfungen sind bestanden, wenn alle Modulteilprüfungen mit mindestens 5 Notenpunkten bestanden sind.

Alle weitern grundlegenden Informationen zum Thema Bestehen bzw. Nicht-Bestehen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Schon gewusst?

Anträge und Widersprüche müssen inhaltlich begründet werden und sind formal zu richten „An die Vorsitzende des Prüfungsausschusses“. Idealerweise fügen Sie etwaige Nachweise direkt an, damit wir diese nicht erst auf Nachfrage anfordern müssen. 

Anträge haben i. d. R. eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Bitte beachten Sie, dass die kurzfristige Bearbeitung von Anträgen daher nicht garantiert werden kann und stellen Sie Ihre Anträge daher rechtzeitig. 

Widersprüche müssen innerhalb einer vorgegeben First eingereicht werden. Die entsprechenden Fristen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL 2016/2023) oder werden Ihnen auf den jeweiligen Bescheiden mitgeteilt.

Anträge und Widersprüchen müssen immer händisch unterschrieben und Original im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge eingereicht werden. Dies können Sie entweder postalisch oder persönlich über den Briefkasten im 4. Stock (Block C) des SKW-Gebäudes. Gerne können Sie für eine zügigere Bearbeitung auch die Möglichkeit nutzen, Ihren Antrag oder Widerspruch vorab online über den LeOn-Hub einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies eine Originaleinreichung nicht ersetzt.

Schon gewusst?

Alle grundlegenden Informationen zur Prüfungsorganisation in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Bitte beachten Sie!

Sonstige Anfragen werden bei der Beantwortung nachrangig bearbeitet. Versuchen Sie daher bitte ihr Anliegen in die vorliegenden Kategorien einzuordnen. Sollten Sie Ihr Anliegen nicht unter den gegebenen Kategorien wiederfinden, haben Sie hier die Möglichkeit uns eine allgemeine Nachricht zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben.

Alle grundlegenden Informationen zur Prüfungsorganisation in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Bitte beachten Sie!

Sonstige Anfragen werden bei der Beantwortung nachrangig bearbeitet. Versuchen Sie daher bitte ihr Anliegen in die vorliegenden Kategorien einzuordnen. Sollten Sie Ihr Anliegen nicht unter den gegebenen Kategorien wiederfinden, haben Sie hier die Möglichkeit uns eine allgemeine Nachricht zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben.

Angaben zu Ihrem Lehramtsstudiengang

Um Ihr Anliegen richtig zuordnen können, benötigen wir von Ihnen die Angaben zu Ihrem Lehramtsstudiengang.


Angaben zu Ihrem Lehramtsstudiengang

Bitte füllen Sie alle nachfolgenden Felder aus, damit Ihre Erstmeldung korrekt verbucht werden kann. 


PO-Version ab WiSe 2023


Fachauswahl L1


Fachauswahl L2


Fachauswahl L3


Bitte beachten Sie!

Ihre nachfolgende Angabe über die angestrebte Lehrbefähigung (Fakultas) für Ihr zweites Unterrichtsfach entscheidet darüber, in welchem Umfang dieses zu studieren ist. Um Ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen zu können, ist aufgrund des höheren Umfangs an Leistungspunkten in Ihrem Erstfach (122 CP) grundsätzliche ein Zweitfach im Umfang der kleinen Fakultas (52 CP) vorgesehen. Es steht Ihnen aber frei, Ihr zweites Unterrichtsfach auch im Umfang der großen Fakultas (87 CP) zu studieren. 

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Hilfefeld oder der Website des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.

Fachauswahl L5


PO-Version vor WiSe 2023


Fachauswahl L1


Fachauswahl L2


Fachauswahl L3


Fachauswahl L5


Persönliche Angaben


Erklärung zur Erstmeldung


*Der/die Antragsteller:in legt alle für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge vor. Diese müssen aktuell sein. Das Prüfungsamt ist berechtigt, eine erneute Vorlage einzufordern, wenn nicht alle aktuellen Leistungen aufgeführt sind. Nicht bestandene Leistungen verringern Wiederholungsversuche für das vergleichbare Modul im Lehramtsstudiengang an der Goethe-Universität. Endgültig nicht bestandene Leistungen bzw. der Verlust des Prüfungsanspruches wirken sich ggf. auch auf den Prüfungsanspruch im Lehramtsstudiengang an der Goethe-Universität aus.

Hinweis zur Antragsbearbeitung


Einwilligungserklärung Datenschutz


Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Anliegen an das SPS - V1 April 2025
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Auswahl der Praxisphase


Auswahl der Praxisphase für Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten


Bitte beachten Sie:

Detaillierte Informationen zur Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten finden Sie im Flyer zur Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten, bereitgestellt vom Büro für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Die verbindliche Anmeldung zum Grundpraktikum erfolgt gemäß §10 SPoL-V2023 über die Online-Plattform des Büros für Schulpraktische Studien. Der Zugriff erfolgt mit Ihrem HRZ-Login.

Die Anmeldephase beginnt gemäß §10 Abs.3 SPoL in der zweiten Vorlesungswoche. Zur Vermeidung von Studienverzögerungen bei späteren Praxismodulen (§10 Abs.2) empfehlen wir die Anmeldung im ersten Semester. Details zur Anmeldeprozedur finden Sie im Anmeldeleitfaden.

Bitte beachten Sie:

Das Praxissemester kann erst nach dem Grundpraktikum absolviert werden. Voraussetzung für die Zulassung ist ein erfolgreich abgeschlossenes oder im Anmeldesemester aktuell belegtes Modul Grundpraktikum.

Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform des Büros für Schulpraktische Studien. Dort können auch die Anmeldefristen eingesehen werden. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im Anmeldeleitfaden.

Zum Praxissemester können sich L1-, L2- und L5-Studierende frühestens ab dem 3. Fachsemester, bzw. L3-Studierende frühestens ab dem 4. Fachsemester anmelden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende, die bereits vorher mindestens 60 CP (L1, L2, L5) bzw. 90 CP (L3) im Fachstudium nachweisen können.

Bitte beachten Sie:

Die Anmeldung zu den Praxisphasen SPS I und SPS II findet in der Regel in der zweiten Woche der Vorlesungszeit statt und erfolgt über die Online-Plattform des Büros für Schulpraktische Studien. Der Zugriff erfolgt mit Ihrem HRZ-Login.

Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Modul ist das erfolgreich absolvierte Orientierungspraktikum.

Weitere Informationen finden Sie im Anmeldeleitfaden.

Bitte beachten Sie:

Die Informationen zur Gruppen- und Schuleinteilung zum Grundpraktikum werden über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien veröffentlicht. Mit Ihrem HRZ-Login können Sie dort auf die entsprechenden Informationen zugreifen.

Bitte beachten Sie, dass ein Schulwechsel nur in Härtefällen möglich ist.

Bitte beachten Sie:

Für das Praxissemester wird die Einteilung in die Begleitveranstaltungen und Schule in der vorlesungsfreien Zeit vor Praktikumsbeginn über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien veröffentlicht. Der Zugriff erfolgt über den HRZ-Login. Bitte setzen Sie sich nach Bekanntgabe der Schuleinteilung umgehend mit Ihrer Schule in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass die Einteilung verbindlich ist. Ein Wechsel ist nur in besonderen Härtefällen möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltungen für SPS I wird auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien bekanntgegeben. Es wird empfohlen, die Einteilung frühzeitig zur Kenntnis zu nehmen, um das kommende Semester besser planen zu können.

Die Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltungen ist eine verbindliche Einteilung in eine Pflichtveranstaltung. Ein Wechsel ist nur bei besonderen Härtefällen möglich.

Schon gewusst?

Die Schuleinteilung für SPS I wird zusammen mit den Kontaktdaten der Schulen für das Schulpraktikum im Laufe des jeweiligen Semesters auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien bekanntgegeben. Der Zugriff erfolgt über den HRZ-Login. Ein Schulwechsel ist nur in Härtefällen möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Einteilung in die Begleitveranstaltung und die Schule für das Schulpraktikum SPS II wird zusammen mit den Kontaktdaten der Schulen in der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters vor Praktikumsbeginn auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien bekanntgegeben. Der Zugriff erfolgt über den HRZ-Login.

Bitte setzen Sie sich nach Bekanntgabe der Schuleinteilung umgehend mit Ihrer Schule in Verbindung. Ein Schulwechsel ist nicht möglich.

Schon gewusst?

Fragen zu Themen der Änderung der Einschreibung bzw. zum Thema Fachwechsel nach der Praxisphase werden, wie viele weitere Themen, in den FAQs des Büros für Schulpraktische Studien beantwortet.

Zu Ihrem Anliegen Anrechnung von Studienleistungen


Bitte beachten Sie:

Wenn Sie bereits schulische Praxisphasen als Studienanteil eines vorherigen Studiengangs absolviert haben, kann das Büro für Schulpraktische Studien prüfen, ob eine Empfehlung zur Anrechnung eines Moduls der Schulpraktischen Studien ausgestellt werden kann.

Hierfür werden Ihre Unterlagen, aus denen die absolvierten Praxisphasen hervorgehen, sowie das ausgefüllte Empfehlungsformular benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Formular zur Anrechnung von Studienleistungen

Bitte laden Sie sich das Empfehlungsformular herunter und laden es nachfolgend ausgefüllt hoch


Schon gewusst?

Viele Fragen rund um die Praxisphasen werden in den FAQs des Büros für Schulpraktische Studien beantwortet. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Schon gewusst?

Sie können eines der beiden Praxismodule in einem anderen Bundesland durchführen.
Das jeweils andere Praxismodul muss jedoch regulär an einer Schule im Einzugsgebiet der Goethe-Universität absolviert werden.

Regelungen und Ablauf sind im Flyer des Büros für Schulpraktische Studien zu finden.

Studierende, die sich für ein Schulpraktikum oder ein Praxissemester im Ausland interessieren, können sich auf den Seiten der International Teacher Education informieren.

Ihr Anliegen zu PraktikabeL


Schon gewusst?

Genauere Informationen zu "PraktikabeL - Praktika in besonderen Lebenslagen" finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Ein Rücktritt vom Grundpraktikum ohne Angabe von Gründen ist bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung, also bis zwei Wochen vor dem ersten Tag der Vorlesungszeit, möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur mit triftigem Grund möglich, der vom Büro für Schulpraktische Studien geprüft wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Ein Rücktritt vom Praxissemester ohne Angabe von Gründen ist bis vier Wochen vor dem verbindlichen Beginn der Begleitveranstaltungen, also bis vier Wochen vor dem ersten Tag der Vorlesungszeit, möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur mit triftigem Grund möglich, der vom Büro für Schulpraktische Studien geprüft wird.

Der Rücktritt ist erst mit Rückbestätigung des Büros für Schulpraktische Studien gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Informationen rund um die Themen Wiederholen und Nichtbestehen des Praxissemesters finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Informationen rund um die Themen Wiederholen und Nichtbestehen des Grundpraktikums finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Ein Rücktritt vom SPS I Modul ohne triftigen Grund ist nur bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich.

Der Rücktritt ist erst mit Rückbestätigung des Büros für Schulpraktische Studien gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Ein Rücktritt vom SPS II Modul ohne triftigen Grund ist nur bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich.

Der Rücktritt ist erst mit Rückbestätigung des Büros für Schulpraktische Studien gültig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Informationen rund um die Themen Wiederholen und Nichtbestehen der SPS I finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

Bitte beachten Sie:

Informationen rund um die Themen Wiederholen und Nichtbestehen der SPS II finden Sie auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien.

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